Die KC302 kann wahlweise als Ein- oder Aufbaukamera installiert werden. Alle notwendigen Zubehörteile sind bereits im Lieferung enthalten. Sie ist eine Rückfahr- / Überwachungskamera mit grenzenlosem Einsatzbereich im Auto, Bus, Wohnmobil, LKW, Anhänger oder zum Überwachen von Grundstücken, Gebäuden und Räumen. Das Aluminiumgehäuse ist witterungsbeständig, wasserdicht und sehr stabil gefertigt. Die Lieferung erfolgt komplett mit einem 7m Anschlusskabel und einem neuartigen Ministecker. Die Bildwiedergabe ist bei der Auslieferung als Rückfahrkamera bereits gespiegelt und kann auf normale Darstellung eingestellt werden.
TECHNISCHE DATEN
– Bildwiedergabe: gespiegelt/normal einstellbar
– Hilfslinien: werkseitig ausgeschaltet (einschaltbar)
– Sensortyp: 1/3“ Color CMOS (Pixel Plus PC1058K)
– Linse: 1.8mm
– Auslösung in Zeilen: 600TVL
– Auflösung in Pixel: 960 x 576
– Bildnorm: NTSC
– Bildfrequenz: 60Hz
– Lichtempfindlichkeit: <0.5 Lux
– diagonaler Betrachtungswinkel: 170°
– Weissabgleich: Automatik
– Pegelanpassung: Automatik
– Ausgangssignal: Cinch 1.0 Vpp 75 Ohm
– Arbeitstemperatur: -40°C bis 80°C
– Betriebsspannung: 13,8 Volt DC
– Gewicht: 38g
– Stromverbrauch: 70mA
– Abmessungen: 32 x 37 x 25mm (LxBxH)
– Einbauöffnung: 19mm
– Halterung: rostfreier Edelstahl
– Kabellänge: 700cm
ZULASSUNGEN
– E-Zulassung: E13-10R00-10R02-3857-00
– CE-Zulassung: 2014/30/EU , EN 50498:2010
– EC 1907/2006 REACH
– RoHS complied
LIEFERUMFANG
– Kamera
– 7m Anschlußkabel
– Halterung zum Einbau
– Halterung zum Aufbau
– Befestigungsmaterial
ZUBEHÖR
– KCK702 Verlängerungskabel 7cm
WICHTIGER HINWEIS
Vermeiden Sie bei der Fahrzeugreinigung den direkten Kontakt der Kameralinse mit Hochdruckreinigern. Installieren Sie die Kamera nicht an der Front vom Fahrzeug, die Glaslinse würde durch Rollsplit von vorausfahrenden Fahrzeugen zerstört werden. Die Kamera ist nicht für den Dauerbetrieb oder zur Überwachung geeignet. Sie darf nicht mit Zündung (K15) betrieben werden, dann dadurch könnte die Kamera durch Überhitzung Schaden nehmen.
RECHTLICHER HINWEIS
Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern, ist eintragungspflichtig und müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden. Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Die Rücknahme einer gebrauchten Kamera zur Gutschrift ist ausgeschlossen.
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